Jahreshauptversammlung 2025
Am Freitag dem 11.04.2025 um 19.00 Uhr findet die diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Alle Mitglieder erhalten Ort und Tagesordnung mit ihrer postalischen Einladung,
Der Vorstand freut sich auf zahlreiches Erscheinen.
Brut- und Setzzeit hat begonnen
Im Frühjahr gleichen Wiesen und Wälder einer großen Kinderstube. Die Wildtiere brauchen jetzt unseren besonderen Schutz
Die Jägerschaft bittet alle Naturliebhaber die Wege nicht zu verlassen, Hunde an der Leine zu führen und die landwirtschaftlichen Flächen nicht zu betreten. Die heimischen Wildtiere brauchen jetzt besonders viel Ruhe, damit ihre Jungen störungsfrei aufwachsen können. Aufgefundene Jungtiere sollten keinesfalls berührt werden. Sollten Sie ein offensichtlich krankes, oder sichtbar verletztes Wildtier finden, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Jäger oder die Polizei.
Jetzt anmelden: Sommerfest des Leichlinger Hegeringes am 06.09.2025
Am 06.09.2025 ab 17 Uhr, findet auf dem Landwirtschaftsbetriebes Meuthen, Oberschmitte 19 in Leichlingen das diesjährige Sommerfest statt. Bei Wild vom Grill, kühlen Getränken und dem Besuch der Jagdhornbläser, freuen wir uns auf ein paar schöne, gemeinsame Stunden. Selbstverständlich wird auch in diesem Jahr die beliebte Tombola nicht fehlen.
Der Vorstand des Hegeringes hofft auf zahlreiche Besucher. Anmeldungen sind ab sofort bei Jörg Unshelm (01716502855) möglich.
Erwachsene zahlen einen Kostenbeitrag von 15 Euro.
Wir bedanken uns bei allen Helfern, sowie der Familie Meuthen für ihre erneute Gastfreundschaft.
Besuch des Schießkinos am 02.07.2025 und 10.09.2025
Der Hegering bietet erneut die Möglichkeit am 02.07.2025 und am 10.09.2025 ds Schießkino Kerpen zu besuchen. Anmeldungen werden von Herrn Dr.Dr. Platthaus (Tel.: 0175/79070983) entgegen genommen.
Achtung Kontrolle: Vermehrt unangekündigte Waffenaufbewahrungskontrollen im Rheinisch Bergischen Kreis
In den letzten Wochen ist es vermehrt zu unangekündigten Waffenaufbewahrungskontrollen gekommen. Der Hegering rät allen Mitgliedern ihre Waffen- und Munitionsschränke zeitnah zu überprüfen. Die Aufbewahrungsvorschriften sollten bekannt sein. Lesenswert hierzu das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: OVG entscheidet zu Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln (nrw.de)