Bis zum 31.05.2023 haben Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und ihre Ehepartner das Recht an der Sozialwahl teilzunehmen. Die Wahlen finden nur alle sechs Jahre statt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayrische Jagdverband (BJV) treten gemeinsam an, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zu vertreten.
Weiter Informationen zur Sozialwahl 2023 finden Sie hier: Sozialwahl 2023 | Deutscher Jagdverband